Allgemeine Mietbedingungen
Ausschankanhänger

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über den Ausschankanhänger einschließlich Basisausstattung und Zusatzmodule.

(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss & Widerruf

(1) Mietverträge können online über das Buchungssystem oder per E‑Mail abgeschlossen werden.

(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung des Vermieters zustande.

(3) Verbraucher i.S.d. BGB haben grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht; kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin/Zeitraum; hierauf weist der Vermieter ausdrücklich hin.

§ 3 Mietgegenstand, Basispaket & Basisausstattung

(1) Basispaket: Anhänger, Anlieferung und Abholung im Umkreis von 5 km sowie Auf- und Abbau.

(2) Basisausstattung: Getränkekühlschränke, Kühlhaus, Zapf-, Musik- und Lichteranlage, Bar‑Butler (Spirituosenhalterung), Regal für Gläser, Spülbecken und Spülbürste (Spülboy), Eiswürfelbehälter, Fernseher.

(3) Pauschale Ersatzleistung bei Ausfall von Basisausstattung: Kühlschrank 50 €, Kühlhaus 100 €, Zapfanlage 50 €; weitergehender Schadensersatz daneben ausgeschlossen.

(4) Beweislast für nicht vom Mieter verursachte Schäden/Ausfälle trägt der Mieter; Kosten der Feststellung ebenfalls.

§ 4 Zusatzmodule & Zubehör

(1) Optional buchbar: z. B. Gefrierschrank im Kühlhaus, Musikanlage, Fernseher mit Internetzugang sowie weiteres Zubehör nach Vereinbarung.

(2) Über die Zapfanlage darf ausschließlich Bier ausgeschenkt werden. Bei Eigenbeschaffung sind Getränke rechtzeitig/ausreichend vorzukühlen (kein Durchlaufkühler).

(3) Der Bezug von Getränken über den Vermieter ist ein optionales Zusatzmodul.

(4) Weitere Mietartikel: Küchenrollenabroller, Besteck-/Serviettenspender, Feuerschalen, Gasheizstrahler (wahlweise inkl. Gasflasche), Stehpulte, Wein-/Kölsch-/Sekt-/Pilstulpengläser; ein Fotograf kann auf Wunsch vermittelt werden. Kehrschaufel und Kehrblech sind im Basispaket enthalten.

§ 5 Mietpreise, Kaution & Zahlung

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Basismietpreis: 500 € je angefangene Mietperiode von 18 Stunden. Kaution: 500 €.

(2) Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

(3) Basismietpreis und Kaution spätestens 2 Tage vor Mietbeginn unbar (PayPal/Überweisung). Bei Zahlungsverzug: Rücktrittsrecht + Stornokosten gem. § 6.

(4) Wird die Miete durch Stornierung nicht durchgeführt, werden Mietpreise gebuchter Zusatzmodule von der Kaution abgezogen.

(5) Kaution kann für Reinigung, Schäden, fehlendes Zubehör einbehalten werden; Rückzahlung nach vollständiger Prüfung.

(6) Bei Zahlungsverzug: Mahngebühr 5 € pro Mahnung sowie gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB).

§ 6 Reservierung & Stornierung

(1) Reservierungen sind verbindlich; kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

(2) Stornogebühren: 13–7 Tage vor Mietbeginn 75 %, ab 6 Tagen 100 % des Mietpreises.

(3) Ab Stornierung darf die Mietsache anderweitig vermietet werden; Anspruch auf Stornokosten bleibt bestehen.

(4) Bei versehentlicher Doppelvermietung erhält der zuerst bestätigte Kunde den Zuschlag; der andere erhält nur den bereits gezahlten Mietpreis zurück; weiterer Schadensersatz ausgeschlossen.

(5) Nichtabnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

§ 7 Mietdauer

(1) Eintägige Buchung: 18 Stunden.

(2) Mehrtägige Buchung: Zwischentage 24 Stunden, letzter Buchungstag 18 Stunden.

(3) Diese Regelung dient der Vorbereitung nachfolgender Vermietungen.

§ 8 Lieferung & Übergabe

(1) Regellieferzeit: zwischen 16 und 17 Uhr. Bei Verzögerungen über 17 Uhr informiert der Vermieter am Liefertag; überschrittene Zeit wird am Folgetag an die Mietzeit angehängt.

(2) Der Kunde muss bei Lieferung anwesend sein; sonst erneute Anfahrt: 1,20 € pro gefahrenem km zzgl. 70 €/h Zeitaufwand.

(3) Geeigneter Stellplatz mit tragfähigem Untergrund ist bereitzustellen; kann wegen Bodenbeschaffenheit nicht gestellt werden, bleibt Zahlungspflicht bestehen.

§ 9 Übergabe- & Übernahmeprotokoll

(1) Ort/Zeit der Übergabe werden bei Onlinebuchung gewählt und im Übergabeprotokoll verbindlich bestätigt.

(2) Bei Übergabe und Rückgabe wird jeweils ein Protokoll erstellt; spätere Einwendungen ausgeschlossen, sofern nicht im Protokoll vermerkt.

(3) Mit Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der Verschlechterung auf den Mieter über.

§ 10 Nutzung, Betrieb & Hotline

(1) Notfallhotline bis 21 Uhr; außerhalb besteht kein Anspruch auf Erreichbarkeit.

(2) Keine Haftung für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung (z. B. falsches Anschließen, fehlerhafte Reinigung, grobe Fahrlässigkeit).

(3) Der Anhänger ist ausschließlich stationär zu betreiben, nicht im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

(4) Der Mieter stellt erforderliche Anschlüsse (Strom, Wasser) auf eigene Kosten bereit und sichert die Mietsache gegen Wegrollen/unbefugten Zugriff.

(5) Technische Veränderungen/Manipulationen sind untersagt; Untervermietung verboten – Vertragsstrafe 1.000 € bei Verstoß.

(6) Der Mieter hat behördliche Genehmigungen (Ausschank-/Standgenehmigung, GEMA etc.) einzuholen und Sicherheitsauflagen (Brandschutz, Fluchtwege, Lärmschutz) einzuhalten; Haftung auch für Schäden am Veranstaltungsort (Leitungen, Gebäude, Außenanlagen).

(7) Sämtliches Zubehör (Schlüssel, Kabel, Adapter, Schläuche, Bedienungsanleitungen) ist vollständig zurückzugeben; Verluste werden berechnet.

§ 10a Lärmschutz / Immissionsschutz

(1) Der Mieter hat gesetzliche Lärm-/Immissionsschutzvorgaben inkl. Ruhezeiten (22:00–6:00 Uhr sowie lokale Vorschriften) einzuhalten.

(2) Der Mieter haftet für Kosten/Bußgelder/behördliche Maßnahmen wegen Überschreitung zulässiger Lautstärken durch ihn/Gäste/beauftragte Dritte; Inanspruchnahme des Vermieters durch Behörden befreit nicht von der Ersatzpflicht.

(3) Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der Lautstärkeregeln während der Nutzung.

§ 11 Gasverwendung & offenes Feuer

(1) Verboten: gasbetriebene Geräte (Heizstrahler, Kochgeräte, Kühlschränke, Beleuchtung) in Zelten, zur Speisenzubereitung oder im Umfeld < 4 m des Anhängers.

(2) Zuwiderhandlungen bergen erhebliche Gefahren (Brand, Verpuffung, Vergiftung); keine Haftung des Vermieters für daraus entstehende Schäden.

(3) Auch Gaskühlschränke oder andere gasbetriebene Gegenstände (inkl. Beleuchtung) sind verboten.

(4) Offenes Feuer nur in > 10 m Abstand zulässig, sofern Funkenflug ausgeschlossen werden kann.

§ 12 Getränke & Lebensmittel (Beschaffung)

Der Vermieter kann Getränke/Lebensmittel unabhängig von Marke/Einkaufsort beschaffen: preisbewusst (Discounter/Hausmarken wie Traugott Simon, Oettinger), Markenprodukte oder Premium (z. B. San Pellegrino, Coca‑Cola). Besondere Markenwünsche: Vorlaufzeit mind. 3 Wochen.

§ 13 Kommissionsware

(1) Getränke, Snacks und Speisen werden ausschließlich auf Kommissionsbasis angeboten.

(2) Zahlung bei Übergabe des vollen Warenwerts. Rückgabe ungeöffneter Artikel im Originalzustand nach der Veranstaltung möglich.

(3) Erstattung des Warenwerts abzüglich 10 % Bearbeitungskosten (Rücknahme, Lagerung, Abwicklung).

(4) Keine Erstattung für angebrochene/beschädigte Gebinde (geöffnete Flaschen/Fässer/Tüten/Packungen).

(5) Erstattung innerhalb von 15 Werktagen nach Rückgabe; Abrechnung ausschließlich bar vor Ort.

(6) Auf Kommissionsbasis erhältlich sind u. a. Einweg‑Schnapspinnchen, Einwegbesteck (Gabel/Messer/Löffel), Pappteller, Einweg‑Suppenschalen, Einweg‑Cocktailbecher.

§ 14 Optionale Speisen & Snacks

(1) Ergänzend zum Basispaket können Speisen/Snacks/Dips bestellt werden, u. a.: handgemachte Frikadellen, Currywurst, Grill-/Wiener Würstchen mit Brötchen, Käse‑Lauch‑Suppe mit Toast, Nachos mit Käse‑ und Salsa‑Dip, Chips, Erdnüsse, Süßwaren, Saucen/Dips (z. B. Senf, Ketchup, Curryketchup, Kräuterbutter, Aioli). Diese ersetzen kein Buffet, sondern dienen der Ergänzung; Mengen/Auswahl nach Vereinbarung.

(2) Weitere herzhafte Gerichte: Chili con Carne (auch vegetarisch), Kichererbsen‑Curry (Chana Masala), Hühnerfrikassee, Linsen‑Dal – geeignet für größere Gruppen, beliebt, kostengünstig und längere Ausgabe in Speisen-/Suppenwärmern möglich.

(3) Zusätzlich möglich: Nudelsuppe mit Wiener Würstchen.

§ 15 Reinigungspflichten

(1) Rückgabezustand (spätestens am letzten Miettag bis 10 Uhr):

– Boden: besenrein und gewischt, keine Klebereste

– Oberflächen: gewischt und sauber

– Platz um den Anhänger: durch den Kunden gereinigt

– Müllsäcke: verschlossen, ohne Löcher/lose Flüssigkeiten

(2) Bei unzureichender Reinigung: Pauschale 200 €; bei besonderen Verschmutzungen Beauftragung einer Fremdfirma auf Kosten des Mieters möglich.

(3) Reinigungspflicht gilt auch für zusätzlich gemietete Geräte, Spielmodule, Möbel, Dekorationen und Zubehörteile.

(4) Optionale Endreinigung der Zusatzartikel kann gegen Aufpreis gebucht werden (Reinigung durch Vermieter).

§ 16 Rückgabe der Mietsache

(1) Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt/Ort.

(2) Mietsache gereinigt und vollständig zurückgeben.

(3) Bei verspäteter Rückgabe: je angefangene 18 Stunden 250 € weiterer Mietpreis.

(4) Kaution wird erst nach vollständiger Prüfung zurückgezahlt.

§ 17 Personal des Vermieters

Stellt der Vermieter Personal, ist dieses ausschließlich für die Bedienung der Mietsache eingesetzt. Für durch das Personal verursachte Schäden haftet der Vermieter nur bei fehlerhafter Auswahl.

§ 18 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietsache, Zubehör und Veranstaltungsort, soweit durch ihn/Gäste/beauftragte Dritte verursacht.

(2) Haftung bis zum Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstands zzgl. pauschalem Schadensersatz für entgangene Nutzung bis max. 5.000 €.

(3) Weitergehende Ansprüche bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.

§ 19 Haftungsbegrenzung des Vermieters

Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, verdorbene Ware, Folgeschäden des Mieters.

§ 20 Versicherung

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung wird empfohlen; der Mieter haftet persönlich. Keine Haftung des Vermieters für Risiken, die eine solche Versicherung abdecken könnte.

§ 21 Höhere Gewalt

Keine Haftung für Schäden/Leistungsausfälle durch höhere Gewalt (Naturereignisse, Feuer, behördliche Verbote); der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

§ 22 Streitbeilegung (Mediation/Schiedsverfahren)

Vor Anrufung staatlicher Gerichte verpflichten sich die Parteien zur Mediation oder Schiedsverfahren; Kosten je Partei hälftig.

§ 23 Datenschutz

Erhebung/Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gesetzeskonform; Details in der gesonderten Datenschutzerklärung (Bestandteil des Vertragsverhältnisses).

§ 24 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.

§ 25 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.